Erschließung B-Plan Nr. 4 "Zum Heischberg" | Pohnsdorf

Für die Erschließung eines Wohngebietes hat uns die Landgesellschaft Schleswig-Holstein – im treuhänderischen Auftrag der Gemeinde Pohnsdorf –mit der Planung und Überwachung beauftragt.

Das Erschließungsgebiet „Zum Heischberg“ in Pohnsdorf liegt direkt am Postsee, an der L 49 (Preetzer Landstraße), die von der Anschlussstelle der B 404 im Westen bis zum Innenstadtbereich von Preetz reicht. Besonders die Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (Biotopverbundachse) und eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung machte Pohnsdorf zu einer spannenden Herausforderung für ein Erschließungsprojekt.

Zunächst wurde dafür der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4 „Zum Heischberg“ von unserem Stadtplanungsteam aufgestellt. Darüber hinaus haben wir die Haupterschließungsstraße und die Stichstraßen geplant. Eine besondere Herausforderung war die Entwässerungsplanung mit Rückhaltekanal und Drosselauslauf sowie die Planung und Abstimmung mit den Behörden am Rande des Landschaftsschutzgebietes.

Insgesamt wurde eine Bruttofläche von rund 2,1 ha als Wohngebiet entwickelt. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt zum einen von der L 49 über einen durch uns geplanten Linksabbieger auf der Landesstraße und zum anderen über die Straße „Seekoppel“.

 

Projektdaten

  • Auftraggeber
    Gemeinde Pohnsdorf und Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
  • Zeitraum
    2017 – 2023
  • Leistungen
    • Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne nach§ 13b BauGB
    • Bebauungsplan
    • Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 1-9
    • Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 2-9
    • Ausnahmegenehmigung zur Anbindung an die Landesstraße nach LSGVO
    • objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
    • örtliche Bauüberwachung
  • Bausumme
    ca. 1,89 Mio. € (Gesamtkosten netto für Straßen, Außenanlagen und Freiflächen)

Bauleitplanung

Die Vorbereitungen der Gemeinde Pohnsdorf für dieses Projekt reichen bis in das Jahr 2017 zurück, als der Gemeinde-Entwicklungsplan geschrieben wurde. In diesem stehen perspektivische Entwicklungsmöglichkeiten (d.h. Möglichkeiten zu bauen), die aufgrund der Lage im ländlichen Raum sehr begrenzt sind.
Vorab musste dafür im gesamten Gemeindegebiet die Flächennutzung geregelt werden. Erst nachdem der Flächennutzungsplan im Jahr 2020 aufgestellt wurde, konnte daraus der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4 „Zum Heischberg“ entwickelt werden. Mit der Aufstellung des B-Plans wird die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Baugebiets für Wohnnutzung geschaffen. 

Durch die Gründung einer Arbeitsgruppe konnte die Gemeinde Pohnsdorf sowohl frühzeitig alle Beteiligten/Betroffenen einbeziehen als auch ihrem Wunsch nach Mitarbeit im Planungsprozess nachkommen. Mit der Arbeitsgruppe gab es viele und enge Abstimmungen.
Die Öffentlichkeit und die Behörden wurden verstärkt eingebunden – mehr als in einem beschleunigten Verfahren vorgesehen gewesen wäre. So fanden beispielsweise mehrere Bürgerversammlungen und Gremiensitzungen (z.B. Gemeinderat) statt, die genutzt wurden, um über den Stand der Planung zu informieren und Fragen der Bürger zu beantworten.

Unser Team hat im Laufe der Aufstellung des B-Plans zwei formelle Beteiligungsverfahren durchgeführt. Nach dem 1. Verfahren kam es zu einer Überarbeitung des Plans, in den die Wünsche und Anmerkungen aufgenommen wurden. Rein rechtlich wäre nur der 2. Beteiligungsschritt erforderlich gewesen. Doch aufgrund der Durchführung des 1. (frühzeitigen) Beteiligungsverfahrens (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) gab es im formellen Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB kaum Einsprüche, sodass später keine Änderungen an der Planung notwendig waren.
Insofern ist es von Vorteil, die Bürger dann mit einzubeziehen, wenn es noch Spielraum für Entscheidungen gibt und nicht alle Elemente der Planung feststehen.

Eine besondere Herausforderung stellte das Landschaftsschutzgebiet dar, welches dicht um den Gemeinderaum herum liegt. Die für das zu erschließende Wohngebiet vorgesehene Fläche lag zu einem Teil in diesem Gebiet, wodurch bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet veranlasst werden musste. 

Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 4 hat die Gemeinde die Fläche – die vorher überwiegend landwirtschaftlich genutzt wurde – als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNV ausgewiesen.

Insgesamt sind 23 Grundstücke entstanden, von denen 20 für den Bau von Einzelhäusern vorgesehen sind und 3 auch die Errichtung von Doppelhäusern zulassen.


Verkehrsanlagenplanung

Als der B-Plan zum Großteil fertig gestellt war, haben unsere Verkehrsanlagenplaner mit der Planung der Erschließungsstraße, der Stichstraßen und Vegetationsflächen sowie der Überplanung der L 49 begonnen.
Durch die parallele Planung von B-Plan, Straße und Entwässerung gab es ständige Abstimmungen zwischen der Straßen-/Tiefbauplanung und der Stadtplanung – ein Wechselspiel, das zu einer zunehmenden Detailierung der Pläne führte. So musste der B-Plan vorläufig so ausgearbeitet werden, dass er für die Straßenplanung umsetzbar ist. Schließlich wurde die Straßenplanung in den B-Plan integriert. Besondere Herausforderung in diesem Wechselspiel war die Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes.

Die ca. 250 m lange Erschließungsstraße innerhalb des Wohngebiets wurde als Mischverkehrsfläche mit einer Straßenbreite von 6,50 m und wechselnden Parkbuchen (ca. 11 Parkplätze) sowie Baumpflanzungen geplant. Das heißt, fahrende und parkende KFZ sowie zu Fuß gehende Personen werden in der Wohnstraße gleichermaßen berücksichtigt.
Die geplanten Stichstraßen mit einer Breite von 4,10 m werden als Wohnwege definiert und erhalten nach Fertigstellung den Status von Privatstraßen.

Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt vor allem über eine Zufahrt von der Preetzer Landstraße (L 49) durch eine neue Linksabbiegerspur. Für diese Einmündung wurde eine Anpassung bzw. Verbreiterung der L 49 notwendig, für die eine Machbarkeits- und Variantenuntersuchung durchgeführt wurde. 
Die darauffolgende Planung war u.a. Bestandteil der Masterthesis einer unserer Studentinnen, die mittlerweile als Ingenieurin bei uns arbeitet.

"In meiner Masterthesis habe ich die Vorzugsvariante in der Entwurfsphase geplant. Und freue mich, dass ich das Projekt auch darüber hinaus mit meinen Kolleginnen und Kollegen bis zur Umsetzung planen und auf der Baustelle mitwirken konnte."

Noura Satma | Ingenieurin | Tiefbau

Im geplanten Einmündungsbereich befindet sich die L 49 im Landschaftsschutzgebiet „Postsee – Neuwührener Au – Klosterforst Preetz und Umgebung“. Der Unteren Naturschutzbehörde war in diesem Zusammenhang v.a. wichtig, nicht den „Knick“ zu tangieren – den Erdwall mit Strauchbestand, der für die dortigen Lebewesen wertvoll ist.
Um die schützenswerte Anpflanzung nicht zu gefährden, wurde daher der Einmündungsbereich mit Linksabbieger in unserer Planung nochmal versetzt und in einem separaten Antragsverfahren mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehrs Schleswig-Holstein (LBV.SH) abgestimmt. 
Eine Ausnahmegenehmigung nach „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet“ (LSG-VO) wurde vor Baubeginn vereinbart. Hierfür war eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit erforderlich. Neben den erstellten Planunterlagen wurde eine Umweltbetrachtung durchgeführt und anschließend die Eingriffs- und Ausgleichsregelung bearbeitet. 

Im Bereich des Linksabbiegers wurde zudem ein Geh- und Radweg von 2,0 m Breite an das Baugebiet neu angeschlossen.

Als zweite Erschließung wurde ein Anschluss an die Straße Seekoppel geplant. So kann auf eine umfangreiche Wendeanlage für Entsorgungsfahrzeuge und einen KFZ-Begegnungsverkehr in der schmalen Seekoppel verzichtet werden.


Entwässerungsplanung

Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Das bedeutet, das Regenwasser wird getrennt vom häuslichen Schmutzwasser gesammelt.

Neben dem Schmutz- und Regenwasserkanal gibt es einen Korridor im Seitenbereich der Straße für sonstige Leitungsträger. Prägend ist ein Abschnitt mit einem 126 m langen Stauraumkanal mit einem Innendurchmesser von 1,20 m.
Denn da die bestehenden Regenwasserleitungen in den Postsee nur eine bestimmte Größe haben, kann man hier nicht beliebig viel Wasser einleiten. Dazu muss ein Stauraumkanal im Bereich der Erschließungsstraße angelegt werden, in den das Niederschlagswasser der Straße über Abläufe und Kanäle eingeleitet wird. Hier wird das Wasser gesammelt und über einen Drosselschacht gedrosselt an die Freigefälleleitung des bestehende Regenwasserkanals in der Straße „Seekoppel“ und von dort in den Vorfluter Postsee abgegeben. So wird der bestehende Kanal nicht überlastet. 

Um den Wasserhaushalt so wenig wie möglich zu beeinflussen, dürfen auf den privaten Grundstücksflächen nur Materialien und/oder Bauausführungen verwendet werden, die eine Wasserdurchlässigkeit gewährleisten (Sickerpflaster, Rasenfugenpflaster, Pflasterungen mit großen Fugen, Kies etc.).
Die Oberflächenentwässerung der einzelnen neu gebildeten Flurstücke erfolgt zunächst über einen Versickerungsschacht. Diese Baumaßnahme ist für jedes Flurstück als Erschließungsmaßnahme vorgesehen. Von dort wird das überlaufende Wasser in die Regenkanalleitungen der Stich- bzw. Erschließungsstraße abgeführt.
Das Schmutzwasser des neuen Wohngebietes wird mit den von uns geplanten Leitungen gesammelt und über den in der „Seekoppel“ vorhandenen Schmutzwasserkanal der bestehenden Ortsentwässerung der Gemeinde Pohnsdorf zugeführt. 

Da aufgrund der maßgebenden Niederschlagswassermengen der Stauraumkanal einen Durchmesser von 1,20 m haben muss, ergeben sich beengte Verhältnisse im Straßenkörper. Um die nötige frostfreie Tiefe der Kanäle/Leitungen sicherzustellen, wurde die Straße in Teilen höher angelegt.

Von den Planern der Plan N GmbH (ehem. B2K und dn Ingenieure GmbH) wurde schließlich ein koordinierter Leitungsplan mit Angabe der Terminfenster für die einzelnen Bautätigkeiten in Abstimmung mit den Leitungsverwaltungen aufgestellt.


Bauüberwachung

Beim Setzen des 1. Schachts in die Straße Seekoppel fiel auf, dass dort zwei verschiedene Regenwasserleitungen lagen. Und nicht nur hier hat sich herausgestellt, welch Vorteil es für die Baumaßnahmen war, dass der Bürgermeister in der Nähe wohnt und sich mit den Gegebenheiten seiner Gemeinde auskennt.

"Was im Boden drin ist, siehst du erst, wenn es aufgemacht wird. Glücklicherweise kennt der Bürgermeister gefühlt jedes Rohr."

Tarik Özdemir | Bauüberwachung | Tiefbau

Der Beginn der Straßenbautätigkeiten war erst nach Abschluss der Kanalbauarbeiten möglich.

Mai 2023
Mai 2023
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Derzeit läuft die örtliche Bauüberwachung noch. Bis spätestens Ende 2024 soll die Erschließung des Wohngebiets fertig gestellt werden.


Fazit

In Pohnsdorf hatten wir von Anfang an intensive Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie allen Beteiligten und Interessierten. Dazu zählt neben der eigens gegründeten Arbeitsgruppe auch der enge Kontakt mit dem Bürgermeister und der 2. Bürgermeisterin, was dazu geführt hat, dass sowohl die Belange der Gemeinde als auch die der Bürger und Behörden berücksichtigt werden konnten.

Über das übliche Maß hinaus hat sich die Gemeinde Pohnsdorf für ihre Bürger engagiert, sie in den Planungsprozess einbezogen und stets eng mit den Planern zusammengearbeitet.

Und unser Planerteam selbst hat in der Kooperation zwischen Stadtplanung und Tiefbau von den kurzen Wegen profitiert – sei es digital oder im Büro vor Ort in Kiel. So war auch ein Austausch zu speziellen Themen möglich, die im Berufsalltag von einigen spezialisierten Planern häufiger vorkommen als bei anderen.

Mit der Erschließung ist nicht einfach nur Wohnraum entstanden. Insbesondere durch die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit ist das Wohngebiet „Zum Heischberg“ sowie sämtliche damit verbundenen Planungen so gut in der Gemeinde aufgenommen worden.

In Pohnsdorf – einer Gemeinde, in der man aufeinander achtet und eingeht – ist ein Wohngebiet entstanden, auf dessen Erschließung wir als Plan N stolz sein können.


Hauptbearbeitende dieses Projekts

Dirk Vielhaben
Geschäftsführer | Tiefbau
Stefan Bätcke
Ingenieur | Tiefbau
Raik Hellwig
Ingenieur | Tiefbau

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